Allgemeine Vertragsbedingungen
Gegenstand
1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer Pferdewohl Ernährungsberatung, Schießstattgasse, 8200 Gleisdorf den Auftrag zur Beratung im Bereich der Beurteilung von Fütterung, Haltung und Bewegungsmanagement von Pferden.
Die Beratungsleistung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Der im Rahmen des Beratungsvertrags erteilte Futterplan und eine Ernährungsberatung stellen Empfehlungen dar. Nicht Gegenstand des Vertrages sind tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen von Tieren. Behandlungen und jegliche Erkrankung, sind ausdrücklich mit einem Tierarzt zu besprechen.
In akuten Fällen wenden Sie sich bitte immer an Ihren behandelnden Tierarzt.
Zustandekommen des Vertrags
Die telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung stellt ein Angebot auf Abschluss eines Beratungsvertrages dar.
Die Beratung wird im Rahmen der nachfolgenden unter II aufgelisteten Form erbracht.
Die Vergütung der Beratung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erteilung der Rechnung (Rechnungsdatum ist maßgebend) zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung wird die Zusammenarbeit nach Herausgabe des Futterplanes beendet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Leistungen
1. Die Beratung des Auftragnehmers umfasst ein ausführliches individuelles Beratungsgespräch vor Ort.
2. Der Auftragnehmer erhält eine Beratung pro Pferd
a) Fachberatung vor Ort in Höhe von € 110,00 für das erste Pferd und € 80,00 für das zweite Pferd im eigenen Besitz und beinhaltet:
- Umfassende Anamnese
- Gewichtsermittlung
- Bestimmung des Ernährungszustandes
- Bedarfsermittlung
- Gemeinsame Zieldefinition
- Sichtung Heu- oder Blutbildanalyse
- Dauer ca. 60 Minuten
- Rationsüberprüfung
- Rationsberechnung & Versorgungsempfehlung
- Futterkonzept
b) Fachberatung Online in Höhe von € 90,00 für das erste Pferd und € 60,00 für das zweite Pferd im eigenen Besitz und beinhaltet:
- Detaillierte Anamnese
- Bedarfsermittlung
- Zieldefinition
- Analyseauswertung
- Beratungstermin per Telefon
- Dauer ca. 60 Minuten
- Rationsüberprüfung
- Rationsberechnung & Versorgungsempfehlung
- Futterkonzept
c) Rationsüberprüfung in Höhe von € 50,00 und beinhaltet:
- Rationsberechnung der aktuellen Futtermittel
- Darstellung der Versorgung ohne Anpassungen
- Rationsbewertung
- Ohne Futtermittelempfehlung
d) Mineralfutter-Check in Höhe von € 40,00 und beinhaltet:
- Optimales Mineralfutter basierend auf Heuanalyse
- Visualisierung der Nährstoffversorgung
- Aktuelles vs. alternatives Mineralfutter
- Vereinfachte Rationsberechnung
- Empfehlung passender Mineralfutter
f) Workshos zur Pferdefütterung ab einer Höhe von € 30,00 por Person zu folgenden Themen:
(weitere Themen gerne auf Anfrage)
- Pferdefütterung kompakt
- Fütterung von Spezialrassen
- Anweiden
- Fütterung von alten Pferden
- Fütterung von Leistungspferden
- Erkrankungen und ihre Ansprüche an die Fütterung
Anschließende Dienstleistungen in Form von weiteren Beratungen, Aufklärungen, Erklärungen, Analysen usw. werden kostenpflichtig abgerechnet.
Zusätzliche Fahrtkosten:
bis 15 km – keine Anfahrtskosten
ab 15 km bis 40 km: € 20,00
ab 40 km bis 60 km: € 35,00
Liegt der Beratungstermin im Rahmen einer Beratungstour mit mehreren Auftragnehmern (ab 3 Pferden), dann betragen die Anfahrtskosten pauschal 15,00€.
Absage eines Termins
Eine Absage des vereinbarten Beratungstermins hat spätestens bei einem Vororttermin 24 Stunden vorher zu erfolgen.
Es ist dann ein Ersatztermin neu zu vereinbaren, der dann vom Auftraggeber oder Auftragnehmer vorgeschlagen wird.
Stornobedingungen Vortrag
- Sollten Sie am gebuchten Termin nicht teilnehmen können, kann die Teilnahme in schriftlicher oder telefonischer Form abgesagt werde und der Platz gegebenenfalls an einen ersatzteilnehmer übergeben werden.
- Sofern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt, kann der gebuchte Vortrag bis 7 Tage vor Beginn kostenlos storniert werden. Der bereits bezahlte Betrag wird innerhalb von 14 Tagen auf das von Ihnen angegebene Konto rücküberwiesen.
- Bei Absagen sechs bis vier Tage vor Beginn des Vortrags werden 50 % der Kosten verrechnet.
- Ab drei Tagen vorher werden 100 % der Vortrags-Kosten verrechnet.
Pflichten des Auftragnehmers, Auftraggeber
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftragnehmer über alle mit dem Auftrag notwendigen und mit ihm zusammenhängenden Tatsachen umfassend, wahrheitsgemäß und umgehend zu informieren. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, den Auftragnehmer stets zu unterrichten und neue oder in dem Zusammenhang auftretende Änderungen der gegebenen Informationen mitzuteilen. Vor einem Vororttermin hat dies 24 Stunden vorher zu erfolgen.
Dies gilt auch ausdrücklich für Unterlagen, Vorgängen und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
2. Alle Informationen und Unterlagen, die der Auftragnehmer anlässlich und im Rahmen der Beratungsleistungen von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren.
3. Der Auftraggeber haftet nicht für Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Bei dem Futterkonzept handelt es sich ausdrücklich um Empfehlungen.
Die Anfertigungen wurde mit besten Wissen und Gewissen-auf Basis wissenschaftlicher Faktoren und aufgrund von beruflichen Erfahrungen erstellt. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich und selbsthaftend über die Veränderungen im Futtermanagement.
Für Folgeerkrankungen aufgrund von unsachgemäßer Fütterung oder Haltung übernehme ich – Pferdewohl Ernährungsberatung Katrin Fasch – keine Haftung. Der behandelnde Tierarzt sollte die Fütterungsempfehlung überprüfen.
Vertragsdauer / Kündigung / Widerruf
Der Vertrag endet mit der Erbringung der Beratungsleistung
Der Auftragnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Geschäftsbeziehung kann nach Zahlungserhalt jederzeit einseitig aufgelöst werden.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.